ANLÄSSE

Ich bewerte für folgende Anlässe:

  • An- bzw. Verkauf

    für die Käufer- wie auch Verkäuferseite

  • An- bzw. Vermietung

    im Falle kleinerer und großer Anmietungsvorhaben (z.B. Arbeitgeber) sowie Vermietungspläne

  • Beleihung

    Feststellung des Beleihungswertes gem. Beleihungswertverordnung (BelWertV) – ausgehend vom ermittelten Marktwert der Immobilie (Anwendungsfall: Neufinanzierungsgeschäft der Banken).

  • Nachlassregelungen

    Für den Fall, dass Erbengemeinschaften übereinkommen, die gemeinsam geerbte Liegenschaft zu übertragen, sorgt eine Verkehrswertermittlung für Klarheit für die darauffolgenden Prozessschritte.

  • Enteignung

    Hiermit sind Maßnahmen, wie beispielsweise die Zwangsvollstreckung gemeint.

  • Firmenübernahmen

    Werden die im Anlagebuch eines Unternehmens aktivierten Immobilien im Rahmen von M&A-Transaktionen oder Übertragungen bewertet, werden durch die Verkehrswertermittlung der Liegenschaft steuerliche sowie mögliche gesellschaftsrechtliche Fragestellungen in sichere Bahnen gelenkt.

  • Performancemessung

    Im Rahmen von regelmäßig sich wiederholenden Wertfeststellungen können durch Bewertung der Fondsimmobilien relevante Beiträge für die Performancemessung eines Immobilienfonds leisten.

  • Informationszwecke

    Dies können Informationen für steuerliche, investive und strategische Zwecke sein.

  • steuerliche Gründe

    Hierbei denke man sowohl an die Einheitswertfestsetzung als auch die Grundsteuerveranlagung durch die Finanzämter.

OBJEKTKLASSEN

Assets entsprechend meiner Expertise

AUFTRAGGEBER

aus Branchen, in denen ich mich auskenne

Diese kommen ins Spiel – mit Beauftragung externer Immobiliensachverständiger, wenn

  • für das Neufinanzierungsgeschäft von Bestands- und Neubauimmobilien beziehungsweise
  • Bautenstände bei der Finanzierung von Modernisierungsvorhaben

eine Beleihungswertermittlung auf Basis eines Verkehrswertgutachtens erforderlich ist bzw. durch den Gutachter festzustellen ist, ob und in welchem Maße versprochene Modernisierungsmaßnahmen verabredungsgerecht für die Eigentümer durchgeführt wurden.

Versicherung lassen regelmäßig den Eigentümer einer Immobilie ein Wiederherstellungskostengutachten in Auftrag geben, um die Prämie für die Gebäudeversicherung festsetzen zu können.

Fondsgesellschaften obliegen der gesetzlichen Verpflichtung, den Verkehrswert des Immobilienbestands in regelmäßigen Jahresabständen gutachterlich festlegen zu lassen.

Unternehmen bzw. juristische Personen sind verpflichtet, die als Vermögensgegenstand aktivierten Immobilien bewerten zu lassen.

Auch die Öffentliche Hand oder die Anstalten des öffentlichen Rechts sind gesetzlich angehalten, Ihre Liegenschaften einer Bewertung zu unterziehen, um z.B. im Rahmen strategischer Erwägungen Modernisierungen im Gebäudebestand vorzunehmen, die in der Regel eine Aufwertung nach sich ziehen.

Amtsgerichte bestellen Verkehrswertgutachten in Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsfällen. Auftragnehmer sind diesbezüglich öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Immobiliensachverständige.

Insolvenzverwalter beziehen nach Verkehrswertermittlung den daraus abgeleiteten Immobilienwert in die Konkursmasse mit ein.

© 2023 - Jochen Gerharz Immobiliensachverständiger